AVGS & los gehts!

1. Mit Aktivierungsgutschein (AVGS) 100% kostenlos!
Viele wissen nicht: Wenn du arbeitslos bist oder demnächst arbeitslos wirst (Angestellte klicken bitte hier) kannst du den sogenannten Aktivierungsgutschein (AVGS) von der Agentur für Arbeit erhalten. Wenn du ihn bereits hast können wir direkt loslegen. Ruf mich an, wir legen Termine fest und tauschen uns zu deinen Wunschthemen zur Selbstständigkeit aus.

2. Wo erhältst du den Aktivierungsgutschein (AVGS)?
Wenn du noch keinen AVGS hast, wende dich an deinen Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit und frage nach dem Aktivierungsgutschein. Link zur Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs  Ich kann dich gerne beraten, wie du den AVGS richtig beantragst:

3. Was muss ich im Gespräch zum Aktivierungsgutschein (AVGS) berücksichtigen?
Dein Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit wird dir den Aktivierungsgutschein nur aushändigen, wenn du ihn überzeugen kannst, dass du großes Interesse an einem Coaching zu deiner Idee in der Selbstständigkeit hast. Bereite dich also etwas auf das Gespräch vor und recherchiere bereits im Internet, was andere in diesem Bereich der Selbstständigkeit verdienen können und warum du dies gerne machen möchtest, als auch dass du hochmotiviert und ausdauernd bist. Ohne Fleiß kein Preis!

4. Entstehen Kosten für dich?
Nein, es entstehen keine Kosten für dich. Ganz im Gegenteil. Der Aktivierungsgutschein berechtigt dich zu einem bestimmten Kontingent Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Agentur für Arbeit übernimmt meine Kosten in deinem Coaching.

5. Was ist ein Aktivierungsgutschein (AVGS)?
Der Aktivierungsgutschein, auch „AVGS“ genannt, ist ein Instrument der Agentur für Arbeit, das arbeitsuchenden Personen bei der Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt. Es handelt sich hierbei um eine Förderzusage sowohl für den Empfänger als auch für den Bildungsträger. Der Aktivierungsgutschein (MAT) wird für Maßnahmen bei Trägern ausgegeben. Der Aktivierungsgutschein nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des 3. Sozialgesetzbuchs (SGB III) ist speziell für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit gedacht, wie z.B. die Gründung eines eigenen Unternehmens. Mit einem Aktivierungsgutschein erhältst Du wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung Deiner Existenzgründung. Es besteht auch eine gute Chance, einen Gründungszuschuss zu erhalten.

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